Die Firmen, an die er Aufträge vergab, hatten zwar alle Rahmenverträge mit der Messe, doch konnte der Anklage eigenmächtig entscheiden welche Unternehmen er begünstigte oder durch Nichtvergabe von Aufträgen bestrafen wollte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.03.2004)