Nichtweiterverbreitungsvertrages

  1. Der neue Präsident des BND würde seine Amtspflichten verletzen, betrachtete er potentielle und tatsächliche Verletzungen des Nichtweiterverbreitungsvertrages nicht als vorrangige Aufgabe des Dienstes. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)