Infolge Nichtzahlung des Kostenvorschusses wurde die Streitsache jedoch nicht an das zuständige Gericht abgegeben, so daß die Rechtshängigkeitsfiktion des § 696 III ZPO nicht zum Tragen kommt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der neue Vermieter als Neugläubiger steht dabei vor der Situation, dass bei zu erwartender Nichtzahlung der Miete von vornherein kein pfändbares Vermögen verbleibt, auf das er später zugreifen kann.
( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 02.12.2005)
Bei Nichtzahlung, so kündigte er an, werde er dem 37jährigen ins Knie schießen.
( Quelle: Die Welt Online vom 01.12.2004)