Geht man von einem Wert der Eigentumswohnung von 400000 Mark aus, beträgt die Gebühr für die Übertragung, also Notar- und Grundbuchkosten, zusammen rund 2500 Mark - einschließlich Nießbrauch.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Eine vertragliche Regelung garantiert dabei den lebenslangen Nießbrauch für die Eltern.
( Quelle: Abendblatt vom 07.03.2004)
Bei dem Nießbrauch handelt es sich um eine rechtliche Konstruktion, bei der sich der Schenker einerseits die Einnahmen aus dem Mietshaus sichert, anderseits das Erbe vor möglichen unbedachten Handlungsweisen der Erben schützt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)