Niedersachsen.Eine

  1. Nur wenn der neue Vertragspartner die Tarife erhöhte, ergäbe sich für die Kunden ein Sonderkündigungsrecht, erläutert Michael Wachs von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.Eine Insolvenz alleine sei für die Verbraucher kein Kündigungsgrund. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.09.2002)