Nur wenn der neue Vertragspartner die Tarife erhöhte, ergäbe sich für die Kunden ein Sonderkündigungsrecht, erläutert Michael Wachs von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.Eine Insolvenz alleine sei für die Verbraucher kein Kündigungsgrund.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.09.2002)