Vor zehn Tagen jedoch hat die Große Strafkammer 20 unter Richter Nikolaus Berger festgestellt, dass gegen Falk "nicht mehr ein dringender Tatverdacht des vollendeten Betruges, sondern nur noch der dringende Tatverdacht des versuchten Betruges" bestehe.
( Quelle: n-tv.de vom 03.12.2005)
Nikolaus Berger, der Vorsitzende Richter im Strafverfahren gegen Alexander Falk, vor einem Regal mit den Akten des Verfahrens.
( Quelle: ZDF Heute vom 03.12.2004)