Auch für mehr als die Hälfte der Noch-Mieter geben vor allem Aspekte der Sicherheit und Unabhängigkeit den Ausschlag dafür, dass auch sie am liebsten eigene vier Wände anstreben würden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2005)
Oft wird auch die Zahlung des Wohnungsbewerbers an den Noch-Mieter oder Vermieter für vorgefundene oder hinterlassene Einbauten und Einrichtungsgegenstände als Abstandszahlung bezeichnet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)