Noch-Mieter

  1. Auch für mehr als die Hälfte der Noch-Mieter geben vor allem Aspekte der Sicherheit und Unabhängigkeit den Ausschlag dafür, dass auch sie am liebsten eigene vier Wände anstreben würden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2005)
  2. Oft wird auch die Zahlung des Wohnungsbewerbers an den Noch-Mieter oder Vermieter für vorgefundene oder hinterlassene Einbauten und Einrichtungsgegenstände als Abstandszahlung bezeichnet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)