Wie der Koblenzer Oberstaatsanwalt Norbert Weise mitteilte, wurde der Haftbefehl gegen den Bankmanager vom 28. Dezember aufgehoben, weil aufgrund der Angaben des 59jährigen Beschuldigten und anderer Ermittlungen keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Auch die Generalstaatsanwälte in Koblenz und Zweibrücken, die obersten Strafverfolger von Rheinland-Pfalz, Norbert Weise und Ursula Reichling, erklärten: "Der Zusatz ist strafrechtlich ohne Bedeutung."
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Betroffen sind laut Oberstaatsanwalt Norbert Weise Pro Sieben, Sat 1, das öffentlich-rechtliche Schweizer DRS, S-Zett, das Magazin der SZ bei Vox, einige deutsche öffentlich-rechtliche Sender und eben stern TV.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)