In der Übereinkunft der Nordseeanrainer von 1992 (Oslo-Paris-Konvention) beharrten Großbritannien und Norwegen auf ihrem Recht, über die Entsorgung der Plattformen "von Fall zu Fall" zu entscheiden.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Am deutlichsten hätten die Nordseeanrainer sowie Mexiko die Förderung ausgeweitet.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)