Nordseeanrainer

  1. In der Übereinkunft der Nordseeanrainer von 1992 (Oslo-Paris-Konvention) beharrten Großbritannien und Norwegen auf ihrem Recht, über die Entsorgung der Plattformen "von Fall zu Fall" zu entscheiden. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Am deutlichsten hätten die Nordseeanrainer sowie Mexiko die Förderung ausgeweitet. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)