Die für eine singulare Konstellation gemachten Aussagen des VG Berlin sind jedenfalls nicht auf "Normalfälle" übertragbar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Verfassungsklagen gegen die Ökosteuer seien daher nicht weiter erwähnenswerte Normalfälle, die folgenlos bleiben werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)