Deshalb erscheint ein Zustand der Regelungslosigkeit oder auch eine Aufrechterhaltung des verfassungswidrigen Rechts bis zur legislativen Neuregelung prinzipiell systemgerechter und näher am GG, als eine justizielle Normsetzung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Regelung der Arbeitsbedingungen durch autonome Normsetzung der Tarifparteien zu erreichen, sei insbesondere in Zeiten nachlassender Konjunktur durch Außenseiterkonkurrenz gefährdet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)