Geht man von einem Wert der Eigentumswohnung von 400000 Mark aus, beträgt die Gebühr für die Übertragung, also Notar- und Grundbuchkosten, zusammen rund 2500 Mark - einschließlich Nießbrauch.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Ursache hierfür sei neben steigenden Vermögenswerten vor allem, daß häufig kein Testament existiert, so die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.04.2005)
Allein für Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie Maklercourtage fallen oft nicht bedachte Zusatzkosten in Höhe von elf Prozent des Kaufpreises an.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.09.2001)
Anderenfalls kann es passieren, dass ein Teil der Erbschaft im weiteren Familienkreis zerstreut wird, warnt die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2005)
Zudem blieb unberücksichtigt, daß zusätzlich zum Kaufpreis noch etwa fünf bis zehn Prozent Eigenmittel vorhanden sein müßten, um Notar-, Grunderwerbs-, Maklerkosten und so weiter zu bezahlen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Außerdem fielen zusätzlich etwa 1 500 Mark Notar- und Registerkosten an.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Aber erst jetzt wollten der Drucker und die Notar- und Rechtsanwaltsgehilfin auch offiziell den Bund fürs Leben schließen.
( Quelle: Abendblatt vom 10.08.2004)