Notfallarzt

  1. Sollte sich im Verlauf der 'berufsrechtlichen Würdigung' der Inhalt der Beschwerde nicht verflüchtigen, kommen auf den behandelnden Arzt disziplinarische Maßnahmen zu, etwa Geldstrafen oder Ausschluß vom Dienst als Notfallarzt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)