Sollte sich im Verlauf der 'berufsrechtlichen Würdigung' der Inhalt der Beschwerde nicht verflüchtigen, kommen auf den behandelnden Arzt disziplinarische Maßnahmen zu, etwa Geldstrafen oder Ausschluß vom Dienst als Notfallarzt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)