Da die beispielsweise als "Notfallausrüstung" oder Schlüsselanhänger verpackten Artikel nicht die für ein Medizinprodukt geltenden Vorschriften erfüllen, müssen sie als Scherzartikel gekennzeichnet werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Da er keine Notfallausrüstung bei sich gehabt habe, habe er dann bis zum Eintreffen des Krankenwagens nur noch versuchen können, die starken Blutungen zu stoppen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)