Denn Vergleiche zu ähnlichen Notstandssituationen wie jetzt angesichts von MKS mit mittlerweile 613 infizierten Höfen in Großbritannien reichen weit zurück.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Ein solches Eingreifen der Bundeswehr in innenpolitische Konflikte schließt die Verfassung der Bundesrepublik außer in streng geregelten Notstandssituationen ausdrücklich aus.
( Quelle: TAZ 1988)