Das subjektive Rechtfertigungselement des Verteidigungswillens setzt voraus, daß der Bekl. in Kenntnis der Notwehrlage dem Angriff entgegentreten will.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Denn anders als das Landgericht Lüneburg und die Bundesanwälte bezweifelt der BGH die Voraussetzungen einer die Tat rechtfertigenden Notwehrlage.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.04.2002)
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, daß es für Diesner keine Notwehrlage gab.
( Quelle: )
Die bloße Befürchtung der Frau, ein Angriff stehe unmittelbar bevor, begründe keine Notwehrlage.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.04.2002)
Der inzwischen 49jährige Posten, der als IM auch der Stasi diente, wähnte sich laut Urteilsbegründung bei den Schüssen auf den 20jährigen Deserteur im Jahr 1971 in einer Notwehrlage, da der Flüchtende selbst feuerte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)