Der bedrohte Beamte hat geschossen - eine typische Notwehrsituation.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Eine Notwehrsituation hat das sächsische Landeskriminalamt dem 17jährigen Jugendlichen zugestanden, der am Sonnabend in Riesa einen Gleichaltrigen aus der rechtsradikalen Szene mit einem Messer erstochen hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Im Fall der 30jährigen hatte er eine Notwehrsituation geltend gemacht, weil ihn die Frau angegriffen habe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das erste Urteil war vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben worden, weil eine mögliche Notwehrsituation nicht ausreichend gewürdigt worden sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Das Gericht mußte eine komplizierte Rechtsfrage klären: Handelte Dirk K. in einer Notwehrsituation oder nicht?
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)