Aufklärung gibt Nukem auch über eine im Gutachten angeführte Verletzung eines Mitarbeiters am 20. Januar 1987: An diesem Tag habe sich ein Werkstattbediensteter an einem Schraubstock den rechten Daumen aufgeschlagen.
( Quelle: Welt 1998)
In Brandbriefen an die Geschäftsführungen der Gesellschafter Dasa und Nukem habe sie vergeblich darauf gedrungen, die Entscheidung rückgängig zu machen.
( Quelle: Welt 1995)
Nukem besaß keine Umgangs- und Lagergenehmigung für Plutonium.
( Quelle: )
Nukem, einer der früheren Betreiber der Hanauer Nuklearfabriken, habe die Herstellung von Brennstoffkügelchen für den stillgelegten Hochtemperaturreaktor des Kernforschungszentrums Jülich bestätigt.
( Quelle: ZDF Heute vom 07.05.2002)