Gegen einen dreijähriger Kündigungsschutz bei Verkauf des Grundstücks wendet die Bundesregierung ein, Neueigentümer würden sich ohnehin "nur in extremen Ausnahmefällen" gegen das Nutzerinteresse an einem Verbleib auf dem Grundstück durchsetzen können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)