Im Aktualisierungsentwurf des Flächennutzungsplans sei deshalb die Fläche im nördlichen Randbereich des Kleingartens als 'allgemeine Grünfläche mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' ausgewiesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)