OECD-Musterabkommens

  1. Der engliche Text des Art. 17 des OECD-Musterabkommens (OECD- MustAbk) 1963, dem Art. 17 DBA-Belgien insoweit nachgebildet ist, nötigt ebenfalls zu keiner anderen Auslegung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)