Nein, urteilten die Richter des 4. Zivilsenats unter dem Vorsitz des OLG-Präsidenten Heinz-Georg Bamberger: der ZDF-Medienpark sei keine unlautere Behinderung der klagenden Parks.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.08.2001)
Die Rhein-Neckar-Zeitung (Heidelberg) meint zur hoch dotierten Nebentätigkeit des Frankfurter OLG-Präsidenten Henrichs:
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)