Der OLG-Senat stützt nach Aussage eines Sprechers seine Entscheidung auf den Vorwurf der Urkundenfälschung, den Singapur in einem Auslieferungsersuchen an die Bundesrepublik gegen Leeson erhebt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der OLG-Senat gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)