OLG-Spezialsenats

  1. Nach Einschätzung des zuständigen OLG-Spezialsenats nehmen Sportler bei Sportarten mit nicht unerheblichem Gefahrenpotenzial zwar grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.08.2005)