Ein OLG-Zivilsenat gab seiner Ansicht schließlich Recht.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Beide Frauen seien in den Romanfiguren auch in der geänderten Fassung des Buches erkennbar, befand der 18. OLG-Zivilsenat und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München I vom Oktober 2003.
( Quelle: Abendblatt vom 08.04.2004)