OLG

  1. Nach der externen Untersuchung einer Unternehmensberatung fehlen allein im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) München, zu dem Oberbayern, Schwaben und fast ganz Niederbayern gehören, 153 Richter, sagte Huber am Freitag in München. ( Quelle: Frankenpost vom 08.10.2005)
  2. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hatte auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin die Entscheidung der Strafkammer zwar abgesegnet, aber gleichwohl mit Kritik über die rechtliche Einordnung durch das Gericht nicht hinterm Berg gehalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.06.2005)
  3. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in einem in der Zeitschrift OLG-Report veröffentlichten Urteil. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.08.2002)
  4. Das OLG habe das Ausbleiben sogenannter demonstrativer Straftaten aus den Reihen der PKK - vor allem Botschaftsbesetzungen - nicht ausreichend berücksichtigt. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.10.2004)
  5. Eine erneute mündliche Verhandlung lehnte das OLG ab, das Urteil des Landgerichts sei damit rechtskräftig, teilte des OLG mit. ( Quelle: Die Welt vom 12.04.2005)
  6. Eine erneute mündliche Verhandlung lehnte das OLG ab, das Urteil des Landgerichts sei damit rechtskräftig, teilte des OLG mit. ( Quelle: Die Welt vom 12.04.2005)
  7. Die Bayern um Präsident Engelbert Kupka wollen so verhindern, dass Fakten geschaffen werden, bevor das OLG Stuttgart entschieden hat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.07.2002)
  8. Das hat am Mittwoch der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden (Az.: 4 Ss 1286/91). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Im vom OLG Köln (131) entschiedenen Fall ist diese Absicht als herausgehobener Willensfaktor letztlich eher zweifelhaft, denn der Architekt wollte den Bauherren zwar helfen, wohl aber hier nicht im Sinne einer Täterschaft des § 263 StGB (132). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Allerdings sah der Factoringvertrag, der dem von dem OLG Hamm zu entscheidenden Rechtsstreit zugrundelag, eine Verpflichtung des Zahnarztes vor, "seine sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Honorarforderungen" zum Kauf anzubieten und abzutreten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)