Zwar sollen die OLGs in grundsätzlichen Fragen die Revision zulassen, das tun sie aber nicht.
( Quelle: TAZ 1997)
Wie aus der vergangene Woche erlassenen Anordnung des Düsseldorfer OLGs hervorgeht, soll Müllers Staatssekretär Alfred Tacke die Konkurrenten von Ruhrgas und Eon nur ungenügend angehört haben.
( Quelle: Die Welt Online vom 20.07.2002)