Ob

  1. Ob - wie die Bekl. geltend macht - die aufschiebende Wirkung durch die Instanzgerichte zumeist wiederhergestellt wird (§ 80 V VwGO) und ob dies sachlich gerechtfertigt ist, vermag der Senat nicht zubeurteilen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Ob und was gestohlen wurde, ist noch nicht bekannt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Ob und wieweit diese Entsorgungskapazitäten auch für ausgediente Munition im Ausland, vor allem aus Mittel- und Osteuropa, genutzt werden können, müssen die Unternehmen abwarten. ( Quelle: FAZ 1994)
  4. Ob die Situation im Iran sich bessere, wisse er nicht zu sagen: "Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit." ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Ob es den Studenten nun gefällt oder nicht - für das Bonner Studentenwerk ist die halbjährliche Kontrolle schlicht Ausdruck seiner Pflichten als Vermieter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Ob Brose, Voss oder Weise - zu Hause kochen sie alle gern, aber "unter primitivsten Bedingungen". ( Quelle: TAZ 1997)
  7. Ob die Messebesucher in diesem Jahr aber auch jene neuen Produkte finden werden, die der Fach- und Großhandel zur Belebung des Marktes und zur Er schließung neuer Käufergruppen dringend fordert, ist fraglich. ( Quelle: TAZ 1988)
  8. Ob asiatische Kokos-Currycremesuppe oder die gutbürgerliche Kartoffelsuppe - die Deutschen haben die flüssige Mahlzeit als neues Fast Food entdeckt. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Ob die Räuber die Frau vorher beobachtet hatten oder sie sogar irgendwoher kannten, ist offen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.10.2003)
  10. Ob er eine Lieblingstour hat? ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.06.2003)