Der Nürnberger Polizeipräsident Peter von der Grün habe ihr dies schon Tage vor der Vernehmung in einer Pressekonferenz unter Hinweis auf den Obduktionsbefund „in den Mund gelegt“.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Rechtsmediziner Randolph Penning kommt freilich nach dem Obduktionsbefund zu dem Ergebnis, daß vor allem ein längeres Drosseln - das T. dann auch einräumt - zum Tod geführt hat, allerdings 'zusätzlich auch Würgen in Betracht' komme.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Laut Obduktionsbefund starb Ulrich H. an den Schädelverletzungen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)