Ich frage mich, ob es erforderlich ist, dass nach einem Bußgeldbescheid über 20 Euro die Oberlandesgerichte eingeschaltet werden können.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.01.2003)
Oder man macht die Oberlandesgerichte zunächst in "besonderen Rechtsangelegenheiten" zum alleinigen Berufungsgericht, etwa im Miet- und Reiserecht; auch damit würde man die unteren Gerichte entlasten, die bislang den Hauptteil der Arbeit tragen.
( Quelle: Die Zeit (09/2001))