Ein Gutachter des Landeskriminalamts kam jetzt zu dem Ergebnis: Mit diesen Schreibmaschinen wurde die gefälschte Quittung nicht getippt, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Arlet auf FR-Nachfrage.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2003)
Laut Oberstaatsanwalt Dieter Arlet, wird in der Klinik ein psychologisches Gutachten über die Schuldfähigkeit der 67-Jährigen erstellt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2004)