Oberstaatsanwalt Dieter Arlet

  1. Ein Gutachter des Landeskriminalamts kam jetzt zu dem Ergebnis: Mit diesen Schreibmaschinen wurde die gefälschte Quittung nicht getippt, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Arlet auf FR-Nachfrage. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2003)
  2. Laut Oberstaatsanwalt Dieter Arlet, wird in der Klinik ein psychologisches Gutachten über die Schuldfähigkeit der 67-Jährigen erstellt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2004)