Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Petri

  1. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob sie vorsätzlich gegen das Urheberrecht verstoßen haben, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Petri am Freitag in Mühlhausen. ( Quelle: ZDF Heute vom 20.09.2004)