Nach bisherigen Kenntnissen lägen ausreichende Anhaltspunkte vor, dass die Beschuldigten gegen ihre Pflichten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Versicherungsnehmer verstoßen hätten, teilte Oberstaatsanwalt Hubert Jobski mit.
( Quelle: Tagesschau Online vom 24.09.2003)
In einem Gespräch am Rande des Prozesses erklärte der Chefankläger im Fall Graf, Oberstaatsanwalt Hubert Jobski, erstmals, daß er einer entsprechenden Anregung der Strafkammer definitiv nicht folgen werde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)