Der Mannheimer Oberstaatsanwalt Peter Wechsung teilte mit, eine strafrechtliche Würdigung sei erst möglich, wenn der Schlußbericht der Steuerfahndung vorliege.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Unterdessen sagte der Mannheimer Oberstaatsanwalt Peter Wechsung, gegen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)