Oberstaatsanwalt Uwe Wick

  1. Ebenso laufe in der gleichen Angelegenheit auch das Verfahren wegen des Verdachts auf Untreue gegen den amtierenden Mobilcom-Vorstandschef Thorsten Grenz gesondert weiter, teilte Oberstaatsanwalt Uwe Wick mit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.08.2003)
  2. Wie Oberstaatsanwalt Uwe Wick auf Anfrage am Dienstag bestätigte, begründete der zuständige Amtsrichter den Haftbefehl sowohl mit Flucht- als auch mit Verdunkelungsgefahr. ( Quelle: DIE WELT 2000)