Obersten

  1. Zukünftig sollen nur noch diejenigen Allunionsgesetze Gültigkeit haben, die vom Obersten Sowjet der Republiken angenommen werden. ( Quelle: TAZ 1989)
  2. Um die Österreicher zu charmieren, gaben sie 1917 gar dem berüchtigten Obersten "Apis" einen Prozeß und die Kugel, dem Drahtzieher des Sarajevo-Attentats vom Juni 1914. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Schon im Juni hatte Richter Juan Carlos Solis den Beginn eines Strafverfahrens gegen General Marco Tulio Espinosa, Chef des Generalstabs, sowie einen Obersten und einen Major wegen Anstiftung zum Mord angekündigt. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Im Juli 1992 wurde auf Empfehlung des Obersten Islamischen Gerichts dafür die Todesstrafe eingeführt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Das hat am Freitag ein Gespräch zwischen Mittes Baustadtrat Thomas Flierl (PDS), dem Leiter der Obersten Denkmalschutzbehörde, Helmut Engel, und dem Geschäftsführer der "Silvester in Berlin GmbH", Willy Kausch, ergeben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Auf dem Minderheiten-Ticket könnte auch Emilio Garza fahren, derzeit Richter an einem Berufungsgericht, der letzten Instanz vor dem Obersten Gerichtshof. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.07.2005)
  7. Obwohl nie nachgewiesen werden konnte, dass von dieser Gruppe Sabotageakte verübt oder nur geplant gewesen waren, wurde die Maßnahme vom Obersten Gerichtshof 1944 bestätigt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.03.2004)
  8. Am 5. Mai bat von Miller zur Besprechung in den Sitzungssaal der Obersten Baubehörde zu München und begründete seine Idee. ( Quelle: Die Zeit (19/2003))
  9. So jedenfalls lautet die Anklage, die Usbekistans Vize-Generalstaatsanwalt Anwar Nabijew zur Eröffnung des Prozesses vor dem Obersten Gericht in Taschkent verlas. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.09.2005)
  10. Das Urteil des Obersten Gerichts ermöglicht nun, allein das Bereitstellen der Möglichkeiten unter Strafe zu stellen - selbst, wenn die Anbieter kenntlich machen, dass ihr Angebot nur für autorisierten Austausch bestimmt ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2005)