Auch nach dem Obsiegen des Kl. in erster Instanz habe er wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht eingesetzt werden können; ein Berufsfürsorgeverfahren sei erfolglos abgebrochen worden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Obsiegen sie, dann ist es an den linken Alt-Bundestagsparteien umzudenken.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)