Oderkonto

  1. Das OLG Karlsruhe (Nr. 4) ordnet den Ausgleichsanspruch eines Ehegatten bei Verfügungen des anderen Ehegatten über ein Oderkonto nicht dem ehelichen Güterrecht zu, wenn die Ehegatten sich endgültig getrennt haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)