Es könne nicht angehen, dass Unternehmen die Segnungen der internationalen Gepflogenheiten wie Aktienoptionen bereitwillig übernehmen, sich aber zugleich den Offenlegungspflichten entziehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.02.2002)
Gegen die Offenlegungspflichten hatten die Amerikaner sogar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht, waren in Karlsruhe aber im vergangenen Jahr abgeblitzt.
( Quelle: Handelsblatt vom 17.08.2005)
Außerdem seien die Offenlegungspflichten für ein Unternehmen im Geregelten Markt weit weniger streng als im Börsensegment des Neuen Marktes.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.04.2002)
Dazu zählen unter anderem Fragestellungen zu Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten, Berichterstattungserfordernisse sowie die gute Vorarbeit und Realisierung bei der Umstellung auf das US-GAAP.
( Quelle: Wallstreet Journal vom 14.12.2005)