"Unter Umständen müssen sich Veranstalter und Teilnehmer nach deutschem Recht verantworten", so der auf Online-Recht spezialisierte Advokat.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
"Es gibt keinen garantierten Schutz der eigenen Internet-Adresse", warnt Anselm Withöft, Düsseldorfer Rechtsanwalt und Experte in Sachen Online-Recht.
( Quelle: Welt 1999)