Die Entscheidung erhärte die Behauptung, "daß sich geheime Opel-Dokumente in der Verfügungsgewalt der Volkswagen AG befunden haben müssen".
( Quelle: Welt 1996)
Unabhängig davon, worauf sich die Anklage bezieht, bedeute dies, 'daß sich geheime Opel-Dokumente in der Verfügungsgewalt der Volkswagen AG befunden haben müssen.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)