Opel-Dokumente

  1. Die Entscheidung erhärte die Behauptung, "daß sich geheime Opel-Dokumente in der Verfügungsgewalt der Volkswagen AG befunden haben müssen". ( Quelle: Welt 1996)
  2. Unabhängig davon, worauf sich die Anklage bezieht, bedeute dies, 'daß sich geheime Opel-Dokumente in der Verfügungsgewalt der Volkswagen AG befunden haben müssen.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)