Opel-Rechtsanwalt Peter Heckel erklärte in einer 'vorläufigen Bewertung', er habe keine andere Entscheidung als die Abweisung der VW-Klage erwartet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Opel-Rechtsanwalt begründete seinen Antrag mit dem "immensen Schaden", den der Wechsel angerichtet habe.
( Quelle: FAZ 1994)