Die Richter bestätigten damit im Wesentlichen eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, nach der OpelNederland mit direkten Exportverboten gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat, reduzierten aber die Strafe um 7,5 Millionen Euro.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2003)