Opferentschädigungsgesetz

  1. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem Beschluß vom Freitag eine Regelung im Opferentschädigungsgesetz für grundgesetzwidrig, die eine Witwenrente für die Kinderbetreuung nur Eheleuten, nicht aber Unverheirateten gewährt. ( Quelle: Die Welt vom 12.03.2005)
  2. Bei einem tätlichen Angriff des Partners können dem "Galan" Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: L 4 Vg 1/90). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Variante 1: O erhält bereits Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) (13). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)