Gläubige muslimische Metzger hätten Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, wenn der erste Tag des islamischen Opferfests - wie in diesem Jahr am 1. Februar - auf einen Sonntag falle.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.02.2004)
Sie sind erleichtert, dass wegen des Opferfests in Mekka noch kein Angriff auf den Irak erwartet wird.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.02.2003)