Wird ihr der Status am 29. Mai vom Verfassungsgericht aberkannt, verliert sie die monatliche Oppositionszulage von 17 000 Mark und schneidet bei der Besetzung von Parlamentsausschüssen schlechter ab.
( Quelle: Welt 1997)
Dafür erhält sie weiterhin 20 625 Mark Oppositionszulage pro Monat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)