Ein Fall aus der Praxis: Eine Anlegerin gab im Bankformular wahrheitsgemäß an, dass sie vor sieben Jahren ihr erstes Optionsscheingeschäft abgeschlossen hatte.
( Quelle: Die Zeit (37/2002))
Denn das Optionsscheingeschäft der Citibank, das sie zuletzt verantwortete, lief im vergangenen Jahr überhaupt nicht mehr gut.
( Quelle: Die Zeit (08/2002))