Das Ergebnis ist ein vollwertiger Saft aus purer Frucht, der für den Käufer mit der Angabe "aus Orangenkonzentrat" gekennzeichnet sein muss.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Das Orangenkonzentrat hat dann nur noch ein Sechstel seines ursprünglichen Volumens und etwa die vier- bis siebenfache Intensität gegenüber der Frucht.
( Quelle: DIE WELT 2000)