Organwahl

  1. Auf den ersten Blick typische Indizien für eine organisatorische Selbständigkeit wie etwa eigene Rechtspersönlichkeit (15), eigene Satzung, freie Organwahl oder Selbstfinanzierung schließen die Qualifizierung als Sonderorganisation nicht aus (16). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)