Orienthauses

  1. Die Gruppe hatte eine Verschiebung der Schließung gefordert und erklärt, die Aktivitäten des Orienthauses stellten keine Bedrohung für die innere Sicherheit Israels dar. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Der Antrag auf einstweilige Verfügung war nicht von der Leitung des Orienthauses selbst gestellt worden, weil sie befürchtete, dies könne als Anerkennung der israelischen Souveränität über Ost-Jerusalem gewertet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)